Höhere Freibeträge, mehr Kindergeld und angepasste Steuertarife: So plant die Bundesregierung, Bürgerinnen und Bürger künftig zu entlasten. Besonders für Familien stehen hier spürbare Verbesserungen in Aussicht. Wobei derzeit noch nicht klar ist, ob diese auch exakt so eintreffen werden. Die Grundlage dafür bildet das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums beziehungsweise das derzeit auf Eis gelegte Steuerfortentwicklungsgesetz.
Die durch das Ampel-Aus blockierten Gesetzentwürfe sehen vor, dass für 2025 und 2026 die Grund- und Kinderfreibeträge erhöht werden. Der steuerliche Grundfreibetrag – also das Einkommen, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss – sollte 2025 von 11.604 (2024) auf 12.084 Euro steigen und 2026 auf 12.336 Euro. Zugleich war vorgesehen, den steuerlichen Kinderfreibetrag anzuheben – auf 9.600 Euro im Jahr 2025 und 9.756 Euro im Jahr 2026. Klar ist aber: Rückwirkend werden für das laufende Jahr der steuerliche Grund- und der Kinderfreibetrag angehoben. Der Grundfreibetrag für 2024 beträgt dann 11.784 Euro, der steuerliche Kinderfreibetrag 9.540 Euro. Noch nicht beschlossen ist nun zudem eine Rechtsverschiebung der Steuertarif-Eckwerte zur Abmilderung der kalten Progression.
2025 und 2026 sollten auch die Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag steigen. Auch der Einkommensteuertarif sollte dabei – mit Ausnahme des sogenannten „Reichensteuersatzes“ – erneut an die Inflation angepasst werden. Das bedeutet: Löhne und Gehälter werden nicht höher besteuert, wenn ihr Anstieg lediglich die höheren Preise ausgleicht.
Parallel dazu steht eine Erhöhung des Kindergeldes in Aussicht. Ab 2025 soll es für jedes Kind um fünf Euro auf 255 Euro und 2026 um weitere vier Euro auf dann 259 Euro steigen.
Apropos Kinder: Die schwierige Situation an vielen Kitas soll ein neues Gesetz lindern. Länder könnten demnach auch in den kommenden beiden Jahren jeweils rund zwei Milliarden Euro vom Bund zur Verbesserung des Betreuungsangebots in Kitas erhalten. Der Fokus soll dabei vor allem auf mehr Stellen für Erzieherinnen und Erzieher liegen. Auch für die Bereiche Verpflegung, Bewegung, Sprachentwicklung und die Kindertagespflege ständen die Bundesmittel laut Gesetz zur Verfügung.
Gute Nachrichten gab es bereits vor dem Jahreswechsel für Studierende: Die neue BAföG-Reform trat in Kraft. Diese beinhaltet unter anderem: höhere Grundbedarfsätze, erhöhte Freibeträge, eine Studienstarthilfe und ein Flexibilitätssemester. So wurden die Grundbedarfsätze um fünf Prozent angehoben, ebenso die Wohnkostenpauschale – von 360 auf 380 Euro. Junge Menschen aus einkommensschwachen Haushalten erhalten überdies eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro. Zugleich werden die Freibeträge vom Einkommen der Eltern und Ehe- oder Lebenspartnerinnen bzw.
-partner der Geförderten um 5,25 Prozent angehoben. Auch neu: ein Flexibilitätssemester. Dies räumt Studierenden einmalig die Möglichkeit ein, ohne Angabe von Gründen über die Förderungshöchstdauer hinaus für ein Semester weiter BAföG zu beziehen. Damit ist es etwa möglich, sich ganz auf die Abschlussarbeit zu konzentrieren, auch wenn die formale Regelstudienzeit leicht überschritten wird.
Der gesetzliche Mindestlohn soll zum Jahresbeginn von 12,41 Euro auf 12,82 Euro steigen. Parallel dazu wird laut Minijob-Zentrale dann auch die Verdienstgrenze für die Ausübung von Minijobs ab Januar 2025 von bisher 538 Euro auf 556 Euro pro Monat erhöht.
Das Bürgergeld wiederum wird 2025 wohl eine Nullrunde einlegen. Seine Höhe bleibt unverändert. Alleinstehende im Bürgergeld-Bezug erhalten demnach auch 2025 weiterhin 563 Euro. Parallel dazu sollen die Anreize zur Jobaufnahme – etwa durch eine aktuell noch diskutierte Prämie – gestärkt und die Auflagen für den Empfang von Bürgergeld verschärft werden