Diese Ausgabe von VR Aktuell soll Ihnen einen Überblick zu wichtigen Neuerungen zum Jahreswechsel bieten.

Ein neues Kapitel beginnt bald

Das Jahr 2024 war gewiss ein Jahr voller Unwägbarkeiten, Sorgen und leider auch vieler kriegerischer Auseinandersetzungen. Kein leichter Start für die kommenden zwölf Monate. Was wird kommen? Was wird sich ändern? Was wird bleiben? Gesellschaftlich und welt­politisch ist dies aktuell kaum zu beantworten. Amerika hat gewählt und die Auswirkungen der zugunsten von Donald Trump ausgegangenen US-Wahl bleiben abzuwarten. Direkt danach folgte das Aus der Ampel-Koalition. Die Bundestagswahl steht nun viel früher als ursprünglich vorgesehen am 23. Februar an und es ist sehr offen, in welche Richtung der politische Wind hierzulande wehen wird. Zu hoffen ist schon jetzt, dass 2025 ein Jahr werden wird, in dem stärker auf Verständigung und tolerantes Miteinander gesetzt wird.

... und vieles ist noch ungewiss

Diese Ausgabe von VR Aktuell soll Ihnen einen Überblick zu wichtigen Neuerungen zum Jahreswechsel bieten. Einige davon befinden sich in der politischen Abstimmung. Durch das frühzeitige Aus der Ampel-Regierung war es zum Redaktionsschluss bei vielen der ursprünglich vorgesehenen Änderungen noch unklar, ob diese – insbesondere auch mit Blick auf den noch zu verabschiedenden Haushaltsentwurf – auch genau so kommen werden. Insofern sollten die Ausführungen in dieser Ausgabe immer auch vorbehaltlich betrachtet werden. Sie entsprechen den Vorhaben und Beschlüssen, die noch von der Ampel-Koalition auf den Weg gebracht wurden. Der Fokus liegt dabei vor allem auf den Änderungen, die direkte Auswirkungen auf das Portemonnaie der Bürgerinnen und Bürger haben.

1 - Freibeträge und Freiheit Von Kindergeld bis Bürgergeld

Höhere Freibeträge, mehr Kindergeld und angepasste Steuer­tarife: So plant die Bundesregierung, Bürgerinnen und Bürger künftig zu entlasten. Besonders für Familien stehen hier spürbare Verbesserungen in Aussicht. Wobei derzeit noch nicht klar ist, ob diese auch exakt so eintreffen werden. Die Grundlage dafür bildet das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenz­minimums beziehungsweise das derzeit auf Eis gelegte Steuerfortentwicklungsgesetz.

Höhere Freibeträge

Die durch das Ampel-Aus blockierten Gesetzentwürfe sehen vor, dass für 2025 und 2026 die Grund- und Kinderfreibeträge erhöht werden. Der steuerliche Grundfreibetrag – also das Einkommen, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss – sollte 2025 von 11.604 (2024) auf 12.084 Euro steigen und 2026 auf 12.336 Euro. Zugleich war vorgesehen, den steuerlichen Kinderfreibetrag anzuheben – auf 9.600 Euro im Jahr 2025 und 9.756 Euro im Jahr 2026. Klar ist aber: Rückwirkend werden für das laufende Jahr der steuerliche Grund- und der Kinderfrei­betrag angehoben. Der Grundfreibetrag für 2024 beträgt dann 11.784 Euro, der steuerliche Kinderfreibetrag 9.540 Euro. Noch nicht beschlossen ist nun zudem eine Rechtsverschiebung der Steuertarif-Eckwerte zur Abmilderung der kalten Progression.

Solidaritätszuschlag: neue Freigrenzen

2025 und 2026 sollten auch die Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag steigen. Auch der Einkommensteuertarif sollte dabei – mit Ausnahme des sogenannten „Reichensteuersatzes“ – erneut an die Inflation angepasst werden. Das bedeutet: Löhne und Gehälter werden nicht höher besteuert, wenn ihr Anstieg lediglich die höheren Preise ausgleicht.

Mehr Kindergeld

Parallel dazu steht eine Erhöhung des Kindergeldes in Aussicht. Ab 2025 soll es für jedes Kind um fünf Euro auf 255 Euro und 2026 um weitere vier Euro auf dann 259 Euro steigen.

Kitas: neues Gesetz soll Qualität stärken und Nöte lindern

Apropos Kinder: Die schwierige Situation an vielen Kitas soll ein neues Gesetz lindern. Länder könnten demnach auch in den kommenden beiden Jahren jeweils rund zwei Milliarden Euro vom Bund zur Verbesserung des Betreuungsangebots in Kitas erhalten. Der Fokus soll dabei vor allem auf mehr Stellen für Erzieherinnen und Erzieher liegen. Auch für die Bereiche Verpflegung, Bewegung, Sprachentwicklung und die Kindertagespflege ständen die Bundesmittel laut Gesetz zur Verfügung.

Studierende mehr BAföG und neue Freiheiten

Gute Nachrichten gab es bereits vor dem Jahreswechsel für Studierende: Die neue BAföG-Reform trat in Kraft. Diese beinhaltet unter anderem: höhere Grundbedarfsätze, erhöhte Freibeträge, eine Studienstarthilfe und ein Flexibilitätssemester. So wurden die Grundbedarfsätze um fünf Prozent angehoben, ebenso die Wohnkostenpauschale – von 360 auf 380 Euro. Junge Menschen aus einkommensschwachen Haushalten erhalten überdies eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro. Zugleich werden die Freibeträge vom Einkommen der Eltern und Ehe- oder Lebens­partnerinnen bzw.
-partner der Geförderten um 5,25 Prozent angehoben. Auch neu: ein Flexibilitätssemester. Dies räumt Studierenden einmalig die Möglichkeit ein, ohne Angabe von Gründen über die Förderungshöchstdauer hinaus für ein Semester weiter BAföG zu beziehen. Damit ist es etwa möglich, sich ganz auf die Abschlussarbeit zu konzentrieren, auch wenn die formale Regelstudienzeit leicht überschritten wird.

Mindestlohn steigt

Der gesetzliche Mindestlohn soll zum Jahresbeginn von 12,41 Euro auf 12,82 Euro steigen. Parallel dazu wird laut Minijob-Zentrale dann auch die Verdienstgrenze für die Ausübung von Minijobs ab Januar 2025 von bisher 538 Euro auf 556 Euro pro Monat erhöht.

Nullrunde beim Bürgergeld

Das Bürgergeld wiederum wird 2025 wohl eine Nullrunde einlegen. Seine Höhe bleibt unverändert. Alleinstehende im Bürgergeld-Bezug erhalten demnach auch 2025 weiterhin 563 Euro. Parallel dazu sollen die Anreize zur Jobaufnahme – etwa durch eine aktuell noch diskutierte Prämie – gestärkt und die Auflagen für den Empfang von Bürgergeld verschärft werden

2 - Entlastungen und Preisanstiege Von Wohngeld bis Portokosten

Bauen und Wohnen: mehr Tempo, neue Möglichkeiten

Per Baugesetzbuch-Novelle sollen der Wohnungsbau künftig erleichtert und der Wohnraummangel eingedämmt werden. Diese sieht unter anderem eine Sonderregelung für schnelleren Wohnungsbau vor und lässt Erweiterungen von Gebäuden ohne größere Hürden zu. Auch die Umnutzung von ehemaligen Gewerbeimmobilien soll erleichtert werden. Zudem soll leichter verdichtet gebaut werden können. So können etwa Kinder künftig schneller und einfacher ein eigenes Haus auf einem Familien-Grundstück errichten. Parallel ist eine Verlängerung des Schutzes gegen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten bis Ende 2027 vorgesehen.

Wohngeld: Erhöhung um 15 Prozent

Apropos Wohnen: Zum Jahresbeginn soll das Wohngeld um 15 Prozent steigen. Im Schnitt würden Wohngeldempfänger dann rund 30 Euro zusätzlich erhalten. Das Wohngeld entlastet Menschen mit geringem Einkommen, die sich die Wohnkosten nicht leisten können.

Rente: erweiterte Grenzen für zusätzliche Einkünfte

Für Menschen die aufgrund vollständiger oder teilweiser Erwebsminderung in Rente sind, soll es ab 2025 erleichert werden, zusätzlich Einkünfte zu erzielen, indem die Grenzen dafür ausgeweitet werden. Konkret: Bei voller Erwebsminderung dürfen sie maximal 1.638 Euro im Monat hinzuverdienen, bei teilweiser Erwebsminderung bis zu 3.276,81 Euro. Sie dürfen dabei jedoch nicht mehr als sechs Stunden pro Tag arbeiten. Bei voller Erwebsminderung sind maximal drei Stunden pro Tag möglich.

Wer aus gesundheitlichen Gründen nur noch teilweise oder nicht mehr arbeiten kann, soll bei der Höhe der Erwerbsminderungsrente künftig so gestellt werden, als hätte sie oder er bis zum Alter von 65 Jahren (bisher 62 Jahren) mit dem bis zur Erwerbsminderung erzielten durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet. Die schrittweise Erhöhung gilt für Rentenneuzugänge ab 2018.

Diskutiert: neue Anreize für Weiterbeschäftigun

Generell sollen die Anreize auch über den Ruhestand hinaus weiterzuarbeiten für Rentnerinnen und Rentner erhöht werden. So soll es leichter werden, wieder einen befristeten Arbeitsvertrag mit dem bisherigen Arbeitgebenden zu schließen.

Schieben Beschäftigte ihre Rente über die Regelaltersgrenze hinaus auf, sollen sie anstelle monatlicher Zuschläge auch eine Einmalzahlung in Anspruch nehmen können – die sogenannte Rentenaufschubprämie. Vorausgesetzt: Sie sind mindestens mehr als ein Jahr geringfügig versicherungspflichtig beschäftigt. Wichtig: Diese und alle weiteren rentenpolitischen Maßnahmen sind Teil der Wachstumsinitiative der Bundesregierung. Ob sie genau so eintreten werden, ist derzeit noch in der Klärung.

Briefe und Pakete: Preisanstieg erwartet

Für den Versand von Briefen und manchen Paketen müssen die Bürgerinnen und Bürger ab 2025 tiefer in die Tasche greifen. Die Bundesnetzagentur hat der Post die geplante Anhebung des Briefportos erlaubt. Die Entscheidung, wie hoch dieses sein wird, steht noch aus. Erwartet wird, dass der Versand eines Standardbriefs künftig 95 Cent statt der bisherigen 85 Cent kosten wird. Ebenso werden einzelne Pakete der DHL Group für Privatkunden vermutlich teurer. Hier wird mit einem Preiserhöhungsspielraum von etwa 7,2 Prozent gerechnet.

Höhere Benzinpreise durch höheren CO₂-Preis

Fahrerinnen und Fahrer von Verbrenner-Autos sollten sich zum Jahreswechsel auf höhere Benzinpreise einstellen. Im Rahmen des Klimapaktes der Bundesregierung steigt dann der Preis des Treibhausgases CO₂ pro Tonne von 45 auf 55 Euro. Das hat auch Auswirkungen auf den Benzinpreis. Für einen Liter Benzin oder Diesel wird gegenüber 2024 mit einem Anstieg um rund drei Cent pro Liter gerechnet.

Weichmacher-Verbot für Verpackungen

Beim Supermarktbesuch müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher ab 2025 an neue Verpackungen für viele Lebensmittel und Getränke gewöhnen. Denn: Ab 2025 gilt EU-weit das Verbot für die Verwendung des gesundheitsgefährdenden Weichmachers Bisphenol A (BPA). Etwa in Verpackungen wie beschichteten Metalldosen oder wiederverwendbaren Trinkflaschen aus Kunststoff darf der Weichmacher nach Ablauf einer Übergangsfrist nicht mehr verwendet werden.

3 - Versorgung und Versicherung Von Kranken- bis Sozialversicherung

Gesundheit: hoher Anstieg der Zusatzbeiträge erwartet

Die Gesundheitsversorgung wird ab 2025 voraussichtlich für viele Menschen teurer werden. Die Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung steigen wegen der angespannten Finanzlage der Kassen voraussichtlich um durchschnittlich 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent. Errechnet wurde dies vom sogenannten Schätzerkreis, wie das Bundesamt für Soziale Sicherung Mitte Oktober mitteilte. Die einzelnen Kassen teilen ihren Zusatzbeitrag allerdings immer erst gegen Jahresende mit. Erst dann kann der genaue Mehraufwand beziffert werden. Eine Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte würde bei einem Einkommen von 3.000 Euro brutto im Monat etwa zwölf Euro weniger netto bedeuten.

Sozialversicherung: neues Jahr, neue Rechengrößen

Auch im Jahr 2025 werden die Bezugsgrößen der Sozialversicherung an die Einkommensentwicklung angepasst. Sie bilden die Basis für die Berechnung der Beiträge versicherungspflichtiger Selbstständiger oder Pflegepersonen zur gesetzlichen Rentenversicherung, für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder sowie des Mindestarbeitsentgelts in der gesetzlichen Krankenversicherung. Erstmals gelten ab 2025 einheitliche Bezugsgrößen für alte und neue Bundesländer. Gekoppelt an die Lohnentwicklung soll die Bezugsgröße 2025 deutschlandweit auf 3.745 Euro (2024: 3.535 Euro/ 3.465 Euro) pro Monat oder 44.940 Euro im Jahr steigen.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung bestimmt, bis zu welchem Gehalt Beiträge für die deutsche Sozialversicherung gezahlt werden müssen. Sie wird für die Zweige der Sozialversicherung unterschiedlich festgelegt. In der Kranken- und Pflegeversicherung soll sie 2025 bundeseinheitlich auf 5.512,50 Euro im Monat steigen (2024: 5.175 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze, ab der Bürgerinnen und Bürger frei zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung wählen können, soll sich auf jährlich 73.800 Euro belaufen. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und ebenso die Arbeitslosenversicherung soll bundeseinheitlich auf 8.050 Euro im Monat steigen (2024: 7.550 Euro/ 7.450 Euro).

Wichtig!

Diese Ausgabe kann nur einen groben Überblick über die beschlossenen oder zu erwartenden Regelungen für das Jahr 2025 geben. Sie wurde Mitte November 2024 fertiggestellt. Spätere Neuerungen konnten nicht berücksichtigt werden. Bei Redaktionsschluss befanden sich einige der hier beschriebenen Regelungen noch im Gesetzgebungsverfahren. Durch das kurzfristige Aus der Ampel-Koalition stehen einige der hier berücksichtigten Beschlüsse derzeit noch auf dem Prüfstand, sodass die Angaben hier teilweise nur mögliche Änderungen darstellen können. Insofern kann hier keine Gewähr übernommen werden.