Eine große Besonderheit von Genossenschaften im Allgemeinen und Genossenschaftsbanken im Speziellen ist die Mitgliedschaft. Schon klar, fast jede und jeder von uns ist oder war irgendwo einmal Mitglied. In einem Sportverein. Bei einer politischen Partei. In einer sozialen Organisation. Deutschland ist ein Land der Vereine und so auch ein Land der Mitglieder. Das Thema Mitgliedschaft ist also nichts Neues. Aber: Mitglied einer Bank? Wie soll das gehen? Was soll das bringen?
Volksbanken und Raiffeisenbanken gehören quasi ihren Mitgliedern und sind diesen durch den genossenschaftlichen Förderauftrag in ganz besonderer Weise verpflichtet. Mitglieder sind nicht nur Kundinnen oder Kunden, sondern auch Teilhaber ihrer Bank. Sie können über die Ausrichtung ihrer Bank mitbestimmen, sie mitgestalten und nicht zuletzt können sie auch am Erfolg ihres Instituts teilhaben. Kurzum: Genossenschaftsbanken sind die Banken ihrer Mitglieder.
Als Mitglied und Teilhaber bestimmen Sie mit, wo es langgeht. Jedes Mitglied hat dabei – ganz demokratisch – genau eine Stimme. Wichtige Entscheidungen trifft in den Genossenschaftsbanken die Generalversammlung der Mitglieder. Bei größeren Genossenschaftsbanken mit vielen Mitgliedern tritt an die Stelle der Generalversammlung aller Mitglieder häufig eine Vertreterversammlung. Diese Vertreter werden wiederum von allen Mitgliedern demokratisch gewählt. Die Anzahl der Geschäftsanteile spielt dabei keine Rolle. Parallel profitieren Sie als Mitglied durch exklusive Mehrwerte und werden auch am wirtschaftlichen Erfolg beteiligt. Denn auf die jeweiligen Geschäftsanteile wird in der Regel einmal jährlich eine Dividende ausgezahlt.
Kundinnen und Kunden bei Genossenschaftsbanken werden zu Mitgliedern, indem sie sich mit einem oder auch mehreren Geschäftsanteilen an ihrer Genossenschaftsbank beteiligen. Wie hoch ein Geschäftsanteil ist, ist in der Satzung jeder Bank geregelt. Wer aus der Genossenschaft wieder ausscheidet, kann die Rückerstattung der Beteiligung verlangen. Mitglied zu werden ist ganz leicht. Es ist nicht nur in den Filialen vor Ort, sondern auch digital – per qualifizierter elektronischer Signatur – möglich. Interesse? Schauen Sie sich auf der Homepage Ihrer Bank um oder fragen Sie bei Ihrer Bank vor Ort.
Die Bank als WG, bei der eine jede und ein jeder gleichberechtigt mitwirken und mitbestimmen kann. Das ist auch ein treffendes Bild für Genossenschaftsbanken. Wie das genau aussieht, was die Besonderheiten der „Bank-WG“ sind und warum diese Form des Zusammenwirkens zeitgemäß hoch zehn ist, zeigt ein ganz frischer Film zu Wesen und Funktion von Genossenschaftsbanken, und zwar unter diesem QR-Code:
Das ist fresh, pfiffig, informativ … und dauert trotzdem nur zwei Minuten 😊.
Übrigens: Bereits 17,8 Millionen Personen in Deutschland sind Mitglied bei einer Genossenschaftsbank. Nicht schlecht, oder?
Und: Genossenschaften sind im Trend. Winzergenossenschaften, Energiegenossenschaften, IT-Genossenschaften, Zeitungsgenossenschaften, Wohnungsbaugenossenschaften, Agrargenossenschaften, Bäckereigenossenschaften … es gibt kaum etwas, das es nicht als eingetragene Genossenschaft (eG) gibt. Denn: Miteinander und Kooperation sind auch heutzutage das Gebot der Stunde.