Fehler in der Nachlassplanung zu vermeiden, heißt vorzusorgen, bevor es zu spät ist. Das schützt nicht nur das Vermögen, sondern auch die Familie – vor Streit, Unsicherheit, unnötigen Belastungen. Das wiederum gilt nicht nur für große Erbschaften. Auch in vermeintlich einfachen Fällen kann es ohne Planung zu Überraschungen kommen.
Ein typischer Stolperstein: Das Fehlen eines gültigen Testaments oder Erbvertrags. Ohne schriftliche Verfügung gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Auch denken viele: „Mein Testament reicht doch.“ Das tut es manchmal auch. Doch wer es selbst schreibt, übersieht leicht formale Anforderungen – etwa, dass es eigenhändig unterschrieben werden muss und klare Formulierungen enthalten sollte. Wer sicher sein will, dass der eigene Wille auch umgesetzt wird, sollte sich professionell beraten lassen.
Auch der digitale Nachlass wird immer wichtiger. Wer Online-Konten, Cloud-Zugänge oder Social-Media-Profile besitzt, sollte festlegen, was damit geschehen soll. Wer erhält Zugang? Was bleibt bestehen? Was wird gelöscht? Wird das nicht geregelt, bleiben Angehörige oft mit unklaren Rechten und viel Aufwand zurück.
Eine Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht ist ein weiterer wichtiger Baustein. Damit können vertraute Personen im Ernstfall – etwa bei Krankheit oder Unfall – Entscheidungen übernehmen. Vielfach ist es sinnvoll, ausdrücklich zu bestimmen, dass die Vollmacht über den Tod hinaus gelten soll. Dadurch kann sichergestellt werden, dass Angehörige auch nach dem Tod handlungsfähig bleiben. Speziell für Bankgeschäfte könnte auch eine Kontovollmacht erteilt werden, die über den Tod hinaus gilt. Diese sollte bei der Hausbank hinterlegt werden. So können im Todesfall wichtige Zahlungen geleistet und laufende Verpflichtungen beglichen werden.
Auch die Schenkungsplanung kann sinnvoll sein: Wer frühzeitig Vermögen überträgt – etwa unter Ausnutzung steuerlicher Freibeträge – kann Angehörige entlasten. Doch solche Schritte sollten gut überlegt sein. Wer später auf Pflege angewiesen ist, muss damit rechnen, dass Schenkungen unter bestimmten Umständen angerechnet oder zurückgefordert werden müssen. Hier empfiehlt sich immer eine fachliche Beratung.
Ein ebenso wichtiger Punkt: Hinterlasse ich auch Schulden? Viele denken beim Thema Erbe nur an Vermögen. Doch ebenso häufig gehören auch Verpflichtungen dazu – etwa Kreditraten, Bürgschaften, offene Rechnungen. Wer unvorbereitet erbt, kann dadurch in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Deshalb ist es sinnvoll, bei der Nachlassplanung auch Verbindlichkeiten offen zu dokumentieren. So behalten die Erben den Überblick – und können informiert und zeitnah entscheiden, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen.
Der Erbvertrag ist eine zusätzliche Möglichkeit – besonders bei Unternehmensnachfolgen, Immobilienbesitz oder in Patchworkfamilien. Er regelt verbindlich, wer was erhalten soll, und verhindert, dass nach dem Tod andere Regelungen getroffen werden können. Das schafft Klarheit. Er ist jedoch rechtlich bindend und lässt sich nur mit Zustimmung aller Beteiligten ändern. Umso wichtiger ist hier eine fundierte, professionelle Beratung.
Nachlassregelungen sind kein „einmal erledigt“-Thema. Es lohnt sich, sie etwa alle vier bis fünf Jahre oder bei größeren Veränderungen im Leben zu überprüfen. Ob Heirat, Scheidung, ein neues Kind, Immobilienkauf oder Aufbau eines Unternehmens – all das kann Einfluss darauf haben, ob ein Testament noch passt, eine Vollmacht genügt oder eine beabsichtigte Schenkung noch sinnvoll ist. Wer regelmäßig prüft, bleibt handlungsfähig – und sorgt dafür, dass das, was einmal geplant wurde, auch wirklich zum Leben passt.
Ein Testament kann handschriftlich verfasst oder notariell beurkundet werden – Letzteres bietet rechtlich mehr Sicherheit. Besonders bei einfachen Vermögensverhältnissen und klaren Wünschen ist ein Testament oft ausreichend. Es lässt sich flexibel anpassen und jederzeit widerrufen. Ehepaare entscheiden sich häufig für ein gemeinschaftliches Testament, das im Todesfall des Erstverstorbenen bindend wird.
Ein Erbvertrag ist rechtlich verbindlicher. Er ist vor allem bei komplexeren Verhältnissen sinnvoll: etwa bei Unternehmensnachfolgen, Immobilienvermögen, Patchworkfamilien. Anders als ein Testament kann er nicht einseitig geändert oder aufgehoben werden. Das ist nur mit Zustimmung aller Beteiligten möglich. Er muss immer notariell beurkundet werden und ist mit höheren Kosten verbunden – bietet aber mehr rechtliche Klarheit.