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Empfängerüberprüfung wird Pflicht

Ab Anfang Oktober 2025 gelten für alle Bürgerinnen und Bürger sowie auch für Unternehmen neue gesetzliche Vorgaben der Europäischen Union (EU) im Zahlungsverkehr. Alle Kundinnen und Kunden, die ein Zahlungskonto (Girokonto) haben und regelmäßig Überweisungen tätigen, werden täglich damit in Verbindung kommen. Neu ist vor allem die Empfängerüberprüfung – auch Verification of Payee (VOP). Diese dient der weiteren Reduzierung von Betrugsfällen im Zahlungsverkehr. Sie ergänzt die vielen bereits bestehenden Sicherheitsmaßnahmen. Die Bank oder Sparkasse des Zahlers fragt künftig bei Überweisungen bei der Empfängerbank an, ob die eingegebenen Daten des Zahlungsempfängers, der Name und die IBAN, zusammenpassen.

EU-weit einheitliche Überweisungen

Mit den neuen EU-Regelungen sollen die europaweiten Vorgaben für Überweisungen noch einheitlicher werden. Sie gelten sowohl für klassische „Standard“-Überweisungen in Euro als auch für die künftige Nutzung sekundenschneller Echtzeit­überweisungen in Euro im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). In den vergangenen Wochen und Monaten haben die Volksbanken und Raiffeisenbanken, ebenso wie andere Banken und Sparkassen, deshalb ihre vertraglichen Regelungen zum Girokonto angepasst – etwa die Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr. Diese Kundenbedingungen beschreiben die wesentlichen Inhalte des Girokontos, wie den Umgang mit Überweisungen.

EU-Gesetz
Empfängerüberprüfung

Die ab Anfang Oktober eingeführte Empfängerüberprüfung wird alle Kundinnen und Kunden künftig beim Tätigen von Überweisungen begleiten. Das wird zu Beginn durchaus ungewohnt sein. Die Empfängerüberprüfung wird bei allen klassischen „Standard“-Überweisungen in Euro und bei Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zum Einsatz kommen. Bis zum 9. Oktober 2025 wird sie zunächst zwischen allen Banken und Sparkassen innerhalb Deutschlands sowie den weiteren Euroländern der Europäischen Union umgesetzt. Spätestens bis zum 9. Juli 2027 werden für die weitere Umsetzung auch Kreditinstitute in Ländern innerhalb der gesamten Europäischen Union miteinbezogen, die derzeit noch nicht den Euro als Währung haben. Hierzu zählen etwa Polen oder Ungarn. Zusätzlich können auch Island, Liechtenstein und Norwegen als weitere Mitgliedsstaaten des EWR die gesetzlichen Vorgaben zur Empfängerüberprüfung übernehmen. Eine Mehrheit der Banken und Sparkassen in Deutschland, jedoch noch nicht alle, startet bereits ab dem 5. Oktober 2025 – so auch die Volksbanken und Raiffeisenbanken.

Gut zu wissen

Die Umsetzung der Empfängerüberprüfung startet ab dem 5. Oktober 2025. Dafür aktivieren die Banken und Sparkassen sukzessive die neue Empfängerüberprüfung. Deshalb kann es vorkommen, dass die Empfängerüberprüfung bei Überweisungen an einige Kreditinstitute in den ersten Tagen noch nicht möglich ist.

Zwei kleine Menschen die mit Lupen ein Laptop untersuchen

So funktioniert die Empfängerüberprüfung

Die Empfängerdaten werden nach der Eingabe durch die Kundin oder den Kunden und vor der Autorisierung (Freigabe) der Überweisung automatisch geprüft. Dabei wird abgeglichen, ob der bei der Überweisung vom Zahler angegebene Name des Zahlungsempfängers und die angegebene IBAN des Empfängerkontos zueinander passen. Dies wird auch als „IBAN-Namens-Abgleich“ oder „Verification of the Payee (VOP)“ bezeichnet. Die Empfängerbank gleicht hier den eingegebenen Namen und die IBAN des Zahlungsempfängers mit den bei ihr hinterlegten Daten zum Zahlungsempfänger (Kontoinhaber) ab. Sie übermittelt das Ergebnis an die Bank des Zahlers zurück. Dies wird dem Zahler dann zum Beispiel im Onlinebanking oder der VR Banking App angezeigt.

Es kann zu den folgenden drei Ergebnissen führen:

  • Übereinstimmung: Der eingegebene Name und die IBAN stimmen überein.
  • Nahezu Übereinstimmung: Der eingegebene Name und die IBAN stimmen nahezu überein. Nur in diesem Fall wird zusätzlich der korrekte Name des Zahlungsempfängers, der bei der Empfängerbank hinterlegt ist, angezeigt.
  • Keine Übereinstimmung: Die eingegebene IBAN und der Name stimmen nicht überein oder weichen ab.

Ebenso kann es vorkommen, dass eine Prüfung nicht möglich ist. In diesem Fall konnte aus verschiedenen Gründen – etwa technische Ursachen oder das Empfängerkonto ist kein Zahlungskonto – die Empfängerüberprüfung nicht durchgeführt werden.

Ergibt die Prüfung, dass die beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers hinterlegten Daten nicht oder nur nahezu mit den eingegebenen übereinstimmen, erfolgt ein zusätzlicher Hinweis zu den Folgen eines dennoch autorisierten Überweisungsauftrags. Die Kundinnen und Kunden können dann wie bisher selbst entscheiden, ob sie die Überweisung trotzdem freigeben möchten oder nicht. Abhängig vom Ergebnis kann es also dazu führen, dass die Überweisung von der Kundin oder dem Kunden nicht beauftragt oder in korrigierter Form erneut eingereicht wird. Bei Unstimmigkeiten sollten Kundinnen und Kunden direkt den Zahlungsempfänger kontaktieren. So lassen sich Missverständnisse oft schnell klären.

Die Empfängerüberprüfung ist generell nur bei Zahlungskonten möglich. Festgeld-, Kredit- oder Sparkonten sind davon ausgenommen. Sie erfolgt zum Beispiel im Onlinebanking, innerhalb der Banking App oder am Service-Terminal. Bei nicht elektronisch erteilten Überweisungsaufträgen (Überweisungsbelegen) erfolgt die Empfängerüberprüfung zum Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags bei der Bank, sofern die Kundin oder der Kunde zu diesem Zeitpunkt anwesend ist. Das ist nicht der Fall, wenn der Überweisungsbeleg in Annahmekästen geworfen wird.

Zusätzliche Kosten fallen für die Empfängerüberprüfung nicht an. Auch bei Daueraufträgen und Terminaufträgen, die ab Oktober 2025 eingerichtet oder geändert werden, wird sie spätestens ab dem 9. Oktober 2025 einmalig durchgeführt. Laufende Daueraufträge sind davon nicht betroffen.

Schnelle Sache
Echtzeitüberweisungen

Girokonto als klassischer Mittelpunkt

Das Girokonto ist der Dreh- und Angelpunkt der täglichen Finanzen: Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen lassen sich einfach und flexibel abwickeln. Gleichzeitig wandelt sich der Zahlungsverkehr – die Angebote werden immer digitaler und damit schneller. Ein Beispiel dafür sind Echtzeitüberweisungen. Digitale Leistungen sind vielerorts längst Normalität, oft ganz selbstverständlich und werden kaum noch bewusst wahrgenommen. Das gilt besonders für Finanzdienstleistungen: Banken und Sparkassen sind seit vielen Jahren Vorreiter bei digitalen Angeboten – beim Girokonto ebenso wie im Zahlungsverkehr. Diese Entwicklung wurde über Jahrzehnte konsequent ausgebaut: von Geldautomaten und Bankkarten über das frühere BTX bis hin zum heutigen Onlinebanking. Digitale und innovative Services gehören daher schon lange fest zum Girokonto und zum Leistungsangebot im Zahlungsverkehr.

Merkmale der Echtzeitüberweisungen: Überweisung in Euro innerhalb von maximal 10 Sekunden; 24/7 an 365 Tagen im Jahr

Sekundenschnell: Echtzeitüberweisungen auf allen Kanälen

Bereits seit Ende Mai 2019 bieten die Volksbanken und Raiff­eisenbanken ihren Kundinnen und Kunden Echtzeitüberweisungen an – insbesondere per Onlinebanking und VR Banking App. Damit konnten sie schon früh diese sekundenschnellen Rund-um-die-Uhr-Überweisungen nutzen. Die neuen ab Oktober 2025 geltenden gesetzlichen Vorgaben zu Echtzeitüberweisungen sollen den Zahlungsverkehr in Europa weiter beschleunigen und noch umfassender nutzbar machen. „Echtzeit spart echt Zeit“ lautet hier weiterhin das Motto auf allen Kundenkanälen. Natürlich können auch weiterhin klassische Überweisungen beauftragt werden. Die Echtzeitüberweisung stellt eine schnelle Alternative zur Standard-Überweisung dar. Die Kundinnen und Kunden können dabei stets selbst wählen, welche Form sie ausführen wollen.

Bei Echtzeitüberweisungen in Euro handelt es sich um ein europaweites Überweisungsverfahren. Es steht rund um die Uhr zur Verfügung. Innerhalb von maximal zehn Sekunden werden diese sekundenschnellen Überweisungen vom Girokonto ausgeführt. Vorausgesetzt die Empfängerbank unterstützt dieses Verfahren. Echtzeitüberweisungen sind künftig ohne Betragsbegrenzung im Rahmen des vorhandenen Guthabens auf dem Konto oder einer eingeräumten Kontoüberziehung möglich, soweit keine Höchstbeträge, zum Beispiel im Onlinebanking, vereinbart sind.

Sparbuch mit einer Karte drin

Überweisungen einfach erfassen

Für die grundlegenden Zahlungsarten basiert der bargeldlose Zahlungsverkehr auf der IBAN als Kundenkennung. Viele Rechnungen werden heute direkt über den bequemen Lastschrifteinzug beglichen. Um auch Überweisungen einfach zu gestalten, bieten die Volksbanken und Raiffeisenbanken verschiedene Eingabehilfen an. Wer mobile Endgeräte wie Smartphones oder Tablets nutzt, dem bieten sich in der VR Banking App für Überweisungen diverse bequeme Möglichkeiten.

QR-Code oder Fotoüberweisung

Bereits seit vielen Jahren kann man mit der VR Banking App zum Beispiel QR-Codes nutzen. Sie finden sich auf zahlreichen Rechnungen oder Zahlscheinen. In der Regel sind sie schwarz umrandet und tragen die Kennung „Zahlen mit Code“. Analog zum Überweisungsbeleg enthalten QR-Codes die nötigen Zahlungsdaten wie Empfängername, IBAN, Zahlbetrag und Verwendungszweck. Um eine Überweisung zu tätigen, scannt man den jeweiligen QR-Code in der VR Banking App ein. Empfängername, IBAN, Betrag und Verwendungszweck werden dann automatisch übertragen. So kann man die Überweisung schnell und einfach ausführen. Man spart sich das Abtippen von Überweisungsdaten und vermeidet Tippfehler. Das reduziert die Gefahr von Fehleingaben.

Eine andere Möglichkeit ist die Funktion „Fotoüberweisung“. Damit ist das Überweisen von Rechnungen ebenfalls ganz leicht: Einfach die Rechnung oder den Überweisungsbeleg aus der VR Banking App abfotografieren. Die Zahlungsdaten werden dann per Texterkennung in die Überweisungsmaske eingetragen. Nur noch die Daten überprüfen und freigeben.

Wero: Die mobile Zahllösung für Europa

Ein Beispiel für eine innovative Zahllösung im digitalen Umfeld für Europa ist Wero. Mit der Bezahlfunktion Wero und der VR Banking App kann durch die Nutzerinnen und Nutzer Geld von Konto zu Konto an Freunde und Familie gesendet, angefordert oder es können Zahlungsbeträge aufgeteilt werden. Dies erfolgt sekundenschnell, auf Basis von Echtzeitüberweisungen, hier jedoch ohne die direkte Eingabe der IBAN – eine Handynummer genügt. Wero kann hierfür bei teilnehmenden Volksbanken und Raiff­eisenbanken einfach in der VR Banking App freigeschaltet werden. Weitere Ausbaustufen und Anwendungen sind in Planung.

Starke Karte
Die girocard

Eine Karte für alle Fälle

girocard Logo

Die girocard ist der Klassiker im Zahlungsverkehr. Sie ist in fast jedem Portemonnaie zu finden. Kundinnen und Kunden setzen sie an über 1,25 Millionen Akzeptanzstellen ein. Sie ist damit das meistgenutzte bargeldlose Zahlungsmittel in Deutschland. Mit ihr kann man bargeldlos zahlen oder an Geldautomaten Bargeld abheben – vertraut, sicher, flexibel und natürlich auch kontaktlos. Der Betrag wird direkt vom Girokonto abgebucht. So behalten Kundinnen und Kunden jederzeit den Überblick über ihre Finanzen.

Ein paar Hände welche auf einem Handy die girocard einsetzen

Viele Volksbanken und Raiffeisenbanken bieten schon jetzt die Möglichkeit, die girocard bequem auf den meisten Android-­Smartphones zu hinterlegen und so noch einfacher mobil zu bezahlen. Künftig soll sie auch digital auf allen gängigen Smartphones (inklusive Apple iOS) nutzbar gemacht werden. Und nicht nur in Deutschland ist sie ein gern gesehenes Zahlungsmittel: Mit einer girocard, die über ein sogenanntes Co-Badge verfügt – erkennbar am Logo von V PAY, Visa Debit oder Debit Mastercard – können Karteninhaberinnen und -inhaber auch im Ausland an zahlreichen Akzeptanzstellen bezahlen.

Bei allen Fragen rund um das Girokonto, zum Zahlungsverkehr sowie zu allen weiteren digitalen Leistungen können Sie sich jederzeit an Ihre Volksbank oder Raiffeisenbank wenden. Ihre Beraterin oder Ihr Berater steht Ihnen vor Ort für weitere Auskünfte gern zur Verfügung.