Das bringt 2026: Entscheidungen, Entlastungen, Veränderungen

Zuversicht und Zupacken

Auf den Herbst der Entscheidungen folgt ein Jahr spürbarer Veränderungen. Wie diese aussehen werden, ist in vielen Bereichen noch offen. Doch die Hoffnung auf eine friedvollere, sicherere und stabilere Zeit bleibt – mit einer Stimmung, die sich wieder in Richtung Zuversicht und gemeinsames Anpacken dreht. Zugleich greifen konkrete Entlastungen: Kindergeld und Kinderfreibeträge steigen, ebenso der Mindestlohn. Die Grenzen für Minijob-Bezüge werden ausgeweitet. Für Menschen im Ruhestand kommt die Option einer Aktivrente hinzu. In Aussicht stehen außerdem die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie sowie eine höhere Pendlerpauschale. Insgesamt deuten einige der hier erwähnten Vorhaben darauf hin, dass 2026 vielen Bürgerinnen und Bürgern durchaus an einigen Stellen Erleichterungen bringen wird.

Banken und Bürger

Auch im Zusammenwirken von Banken mit ihren Kundinnen und Kunden gibt es einige Neuerungen. Bereits seit Oktober 2025 gilt in der EU für alle Euroländer die neue Empfänger­überprüfung bei Überweisungen. Mit Blick auf das kommende Jahr ist vor allen Dingen mit neuem Schub und vielfältigen Entwicklungen rund um das europäische Bezahlverfahren Wero zu rechnen. Hier darf man gespannt und erwartungsfroh sein. Diese Ausgabe von VR Aktuell liefert einen ersten Überblick zu Veränderungen, die 2026 anstehen, in Planung sind oder vielleicht auch bereits vor dem Jahreswechsel in Wirkung gebracht wurden – na­türlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Denn: Vieles ist noch im Fluss oder wird nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe erst final.

Zahlverfahren und Zählbares
Von Wero bis Steuerbescheid

Das neue Jahr wird ein Wero-Jahr

Kundinnen und Kunden der genossenschaftlichen FinanzGruppe können bereits heute direkt in ihrer Banking App mit der europäischen Bezahlfunktion Wero Freunden und Bekannten Geld senden – und Zahlungen empfangen. Im neuen Jahr werden sie bei einer stetig wachsenden Anzahl an Online-Shops auch im Internet mit Wero bezahlen können. Dabei bietet Wero größtmögliche Sicherheit und Transparenz. Nutzerinnen und Nutzer sehen in ihrer Banking App sofort, welche Zahlungen getätigt wurden. Sie vermeiden so, dass der Konto­stand zwischendurch mal in eine Schieflage gerät. Alle Zahlungen werden sicher als Echtzeit-Überweisung in rund zehn Sekunden abgewickelt – und dies alles aus der genossenschaftlichen Banking-Welt heraus. Eine Vielzahl von deutschen und euro­päischen Banken setzt Wero bereits ein. Institute aus Deutschland, Frank­reich und Belgien sind schon dabei. Im neuen Jahr kommen Banken aus den Niederlanden, Luxemburg sowie weitere aus dem Euroraum dazu. Wero wächst somit weiter und weiter. Zugleich steht Wero auch für den Zusammenhalt in Europa. So unterstützen neben den Genossenschaftsbanken auch viele weitere Banken in Deutschland, wie die Sparkassen, die Deutsche Bank, die Postbank, Revolut und ING DE, diese europäische Bezahlfunktion. Klar ist: 2026 wird ein Wero-Jahr.

Empfängerüberprüfung

Das Miteinander von Banken und ihren Kundinnen und Kunden wurde schon vor dem Jahreswechsel im Oktober 2025 spürbar beeinflusst. Denn: EU-weit gelten seitdem neue gesetzliche Vorgaben im Zahlungsverkehr. Zentral: die damit eingeführte Empfängerüberprüfung – Verification of Payee (VoP). Sie soll noch mehr Sicherheit bei Transaktionen gewährleisten. Die Bank oder Sparkasse des Zahlenden fragt dazu bei Überweisungen bei der Empfängerbank an, ob die eingegebenen Daten des Zahlungsempfängers, der Name und die IBAN, zusammenpassen. In den vergangenen Monaten haben die Volksbanken und Raiffeisen­banken, ebenso wie andere Banken und Sparkassen, deshalb ihre vertraglichen Regelungen zum Girokonto entsprechend angepasst.

Steueränderungsgesetz

Ein ganzes Bündel an Änderungen ergibt sich durch das politisch mit großer Energie auf den Weg gebrachte Steueränderungsgesetz. Viele Beschlüsse gelten – sofern das Gesetzesvorhaben bis dahin abgeschlossen ist – schon zu Jahresbeginn 2026. Erklärtes Ziel des vom Bundeskabinett beschlossenen Pakets ist es, Entlastungen dort zu schaffen, wo die Corona-Pandemie, steigende Energiekosten oder auch die Inflation die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger erhöht haben.

Erweiterte Entfernungspauschale

So sieht der Entwurf für das Steueränderungsgesetz zum 1. Januar 2026 eine Erhöhung der Entfernungspauschale bereits ab dem ersten gefahrenen Kilometer auf 38 Cent vor. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Bei einem Arbeitsweg von zehn Kilometern und einer Fünf-Tage-Woche kann dies zu einer jährlichen Ersparnis von 176 Euro führen, bei 20 Kilometern zu 352 Euro.

Weniger Umsatzsteuer für Gastronomie

Auch bei der Gastronomie-Umsatzsteuer soll künftig wieder weniger Geld fällig werden. Zum Jahreswechsel ist für Speisen eine Senkung von derzeit 19 auf dann 7 Prozent vorgesehen. Betriebe sollen dadurch entlastet, bestenfalls auch der Geldbeutel der Gäste spürbar geschont werden. Neben klassischen gastronomischen Betrieben wie Restaurants profitieren auch Bäckereien, Metzgereien und der Lebensmitteleinzelhandel davon, ebenso die Anbieter von Dienstleistungen im Bereich Catering sowie Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung.

Ehrenamt: Entlastung für Übungsleiter

Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, werden ebenfalls – sofern Bundestag und Bundesrat dies im Dezember 2025 beschließen – steuerlich profitieren. So soll die Übungsleiterpauschale, also die Grenze, bis zu der Menschen steuerfrei Bezüge für ehrenamtliches Engagement erhalten können, von 3.000 auf 3.300 Euro pro Jahr steigen. Davon profitieren auch ehrenamtliche Ausbildende, Trainerinnen und Trainer, Dozierende, Pflegerinnen und Pfleger, Erzieherinnen und Erzieher sowie Kunstschaffende. Auch die Ehrenamtspauschale, also die maximale steuerliche Erleichterung für nebenberufliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Vereinen oder Organisationen, steigt – von 840 auf 960 Euro pro Jahr.

Steuerbescheid: Digital wird Standard

Ab 2026 wird überdies die digitale Übermittlung der Steuerbescheide zum neuen Standard. Papierbescheide gibt es zwar weiterhin, sie sollen aber eine Ausnahmerolle einnehmen. Elster-Nutzende kennen das bereits. Aber: Bisher war eine aktive Zustimmung dafür notwendig. Diese entfällt ab dem neuen Jahr. Wer keine digitale Übermittlung möchte, müsste dem neuen Procedere dann aktiv widersprechen.

Generationen und Gehälter
Von Kindergeld bis Bürgergeld

Familien: Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen

Mit einer im sogenannten Steuerfortentwicklungsgesetz beschlossenen Anhebung des Kindergeldes wird Familien im neuen Jahr finanziell erneut etwas unter die Arme gegriffen. So steigt das Kindergeld pro Kind von aktuell 255 auf 259 Euro. Der Kinderfreibetrag wird von 6.672 auf 6.828 Euro angehoben. Zusammen mit dem möglichen Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf steigt die Obergrenze von 9.600 auf 9.756 Euro.

Höherer Mindestlohn, höhere Minijob-Grenze

Beim gesetzlich festgeschriebenen Mindestlohn tut sich zum Jahres­anfang ebenfalls etwas. Dieser steigt von 12,41 auf 13,90 Euro pro Stunde. Damit erhöht sich auch die Verdienstgrenze für Minijobs auf 603 Euro pro Monat. Wer den neuen Mindestlohn erhält, kann somit rund 43 Stunden monatlich arbeiten, ohne die Minijob-Grenze zu überschreiten.

Bürgergeld wird Grundsicherung

Grundlegende Änderungen ergeben sich beim Bürgergeld. So wird dies namentlich ab Januar 2026 durch die neue „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ ersetzt. Laufende Fälle werden automatisch übernommen. Ansprechpartner bleiben die zentralen Jobcenter. Aber: Die Leistungen und Prüfungen werden verschärft. Der monatliche Regelbedarf für Alleinstehende legt eine weitere Nullrunde ein. Er bleibt mit 563 Euro auf dem Niveau der Jahre 2024 und 2025. Familien und Kinder erhalten je nach Alter weiterhin angepasste Sätze. Die Auszahlungen erfolgen künftig nur noch per Überweisung. Die mögliche Auszahlung per Scheck entfällt.

Gehälter: mehr Transparenz

Für mehr Klarheit in Sachen Gehalt soll ab Mitte des kommenden Jahres die Europäische Entgelttransparenzrichtlinie sorgen. Beschäftigte sollen dadurch dabei unterstützt werden, ihren Anspruch auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit künftig besser durchsetzen zu können. Die Richtlinie stärkt die Rechte von Beschäftigten. Sie sieht unter anderem vor, dass diese einen Auskunftsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgebenden haben. So können sie in Erfahrung bringen, wie sie im durchschnittlichen Vergleich zu ihren Kolleginnen und Kollegen entlohnt werden. Unternehmen mit einer Größe ab 100 Beschäftigten müssen gemäß der Richtlinie regelmäßig Daten zur geschlechtsspezifischen Lohnlücke in ihrem Unternehmen veröffentlichen. Zeigt sich ein sogenannter Gender Pay Gap von mehr als fünf Prozent, müssen sie in einer Entgeltbewertung die Gründe dafür analysieren und Abhilfe schaffen.

Aktivrente soll zu Nebentätigkeiten aktivieren

Für Rentnerinnen und Rentner, die beruflich aktiv bleiben möchten, ergeben sich durch die sogenannte Aktivrente neue Möglichkeiten. Diese soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Sie erlaubt es Menschen, die bereits die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, freiwillig im Ruhestand weiterzuarbeiten. Sie können dabei – zusätzlich zum steuerlichen Grundfreibetrag – bis zu 2.000 Euro im Monat/24.000 Euro pro Jahr steuerfrei hinzuverdienen. Der Freibetrag soll allerdings nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten. Eigene Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sind dabei nicht zu zahlen. Die Aktivrente gilt nicht für Selbstständige, Freiberufler und in der Land- und Forstwirtschaft Tätige, Minijobs sowie Beamtinnen und Beamte. Die Steuerfreiheit wird auf Personen beschränkt, die die Regelaltersgrenze – Vollendung des 67. Lebensjahres, einschließlich Übergangsregelung – überschritten haben.

Überdies soll laut dem Entwurf des Rentenberichts ab dem 1. Juli 2026 die gesetzliche Rente um 3,7 Prozent steigen. Die endgültige Zustimmung durch die Regierung stand zu Redaktionsschluss allerdings noch aus.

Benzin: höhere CO2-Bepreisung

Verbraucherseitig ist zu Beginn des Jahres mit einem Anstieg der Spritpreise zu rechnen. Denn: Ab Januar 2026 wird die CO2-Bepreisung für Benzin und Diesel erneut steigen. Der Preis pro Tonne CO2 wird auf einen Korridor zwischen 55 und 65 Euro festgelegt. Dies wird laut ADAC zu einem Anstieg um bis zu drei Cent pro Liter führen.

Bahn: Deutschlandticket wird teurer

Für Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer wiederum wird sich der Preis des Deutschland­tickets zum Jahresbeginn erhöhen. Bisher waren dafür 58 Euro im Monat fällig. Ab 2026 fallen 63 Euro monatlich für die unbeschränkte bundesweite Nutzung des ÖPNV an.

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Regelsätze und Rechengrößen
Von Kranken- bis Rentenversicherung

Aufgrund der im Jahr 2025 weiter gestiegenen Löhne und Gehälter werden auch für das kommende Jahr die Bezugsgrößen der Sozialversicherung an die Einkommensentwicklung angepasst. Sie bilden die Basis für die Berechnung der Beiträge versicherungspflichtiger Selbstständiger oder Pflegepersonen zur gesetzlichen Rentenversicherung, für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder sowie des Mindestarbeitsentgelts in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei gelten seit 2025 einheitliche Bezugsgrößen für alte und neue Bundesländer. Gekoppelt an die Lohnentwicklung soll die Bezugsgröße 2026 deutschlandweit auf 3.955 Euro (2025: 3.745 Euro) pro Monat oder 47.460 Euro im Jahr steigen.

Sozialversicherung: neue Rechengrößen

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung bestimmt, bis zu welchem Gehalt Beiträge für die deutsche Sozialversicherung gezahlt werden müssen. Sie wird für die Zweige der Sozialversicherung unterschiedlich festgelegt. In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt sie 2026 bundeseinheitlich auf 5.812,50 Euro im Monat beziehungsweise 69.750 Euro (2025: 5.512,50/66.150 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze, ab der Bürgerinnen und Bürger frei zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung wählen können, beläuft sich auf jährlich 77.400 Euro. Das sind 6.450 Euro pro Monat. 2025 waren es noch 73.800 Euro pro Jahr beziehungsweise 6.150 Euro im Monat.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Renten­versicherung und die Arbeitslosenversicherung soll bundeseinheitlich von 8.050 auf 8.450 Euro im Monat steigen. In der knappschaftlichen Rentenversicherung soll sich diese Einkommensgrenze von 9.900 Euro im Monat auf 10.400 Euro im Monat erhöhen. Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, soll für 2026 vorläufig 51.944 Euro im Jahr betragen. 2025 waren es 50.493 Euro.

WICHTIG!

Diese Ausgabe kann nur einen groben Überblick über die beschlossenen oder zu erwartenden Regelungen für das Jahr 2026 geben. Sie wurde Mitte November 2025 fertiggestellt. Spätere Neuerungen konnten nicht berücksichtigt werden. Bei Redaktionsschluss befanden sich einige der hier beschriebenen Regelungen noch im Gesetzgebungsverfahren. Insofern kann hier keine Gewähr übernommen werden.